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Bundesförderung, Stand Oktober 2026

Heizkesseltausch Förderung: die Prüfliste für Öl und Gas

Alle Bedingungen des Kesseltauschs zum Abhaken, die Beträge der Neuauflage und was sich mit der Runde 2027 ändert.

Kesseltausch Förderung in einem Satz

Der Kesseltausch ist die Bundesförderung für alle, die eine Öl-, Gas-, Kohle- oder Stromdirektheizung durch ein klimafreundliches System ersetzen. Eine Wärmepumpe bringt in der Neuauflage 2026 pauschal € 5.000; registrieren können Sie sich vom 2. November bis 31. Dezember 2026.

Das Programm gehört zur Sanierungsoffensive. Seit 2. Februar 2026 werden dort ohnehin nur noch Kesseltausch-Anträge angenommen. Für die Neuauflage stehen laut Presseaussendung bis Jahresende rund € 20 Mio. aus Rückflüssen bereit. Wer zuerst kommt, wird zuerst bedient, solange das Budget reicht.

Alter Gaskessel wird beim geförderten Kesseltausch gegen eine Wärmepumpe ausgebaut
Der fossile Kessel geht, die Wärmepumpe übernimmt die ganze Heizung.
Prüfliste

Bedingungen des Kesseltauschs zum Abhaken

Was die Förderstelle verlangt und wo Sie es prüfen. Stand Oktober 2026.

BedingungWas das heißtPrüfen mit
Fossile AltheizungÖl, Kohle, Koks, Erd- oder Flüssiggas oder Stromdirektheizung wird ersetztTypenschild, Foto vom Heizraum
GebäudeartEin- oder Zweifamilienhaus, ReihenhausGrundbuch, Bauplan
Wassergeführte Verteilungein Zentralheizungssystem mit Heizkörpern oder Fußbodenheizung je StandortBesichtigung durch den Fachbetrieb
Vorlauf höchstens 55 °Cdie Heizung kommt am kältesten Tag mit dieser Temperatur ausHeizlastberechnung, Heizkörperprüfung
Gelistetes GerätWärmepumpe steht in der Liste förderungsfähiger HeizungssystemeAngebot, Liste der Förderstelle
KältemittelGWP über 750 nicht förderfähig, 150 bis 750 minus 20 % (Luft-Wasser)Datenblatt des Geräts
EnergieberatungProtokoll einer Energieberatung liegt vorEnergieberatung des Bundeslandes
ZeitpunktLieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026Datum auf Auftrag und Rechnung

Sonderfälle beim Kesseltausch

Hybridanlagen

Eine Kombination aus Pelletskessel und Wärmepumpe kann gefördert werden, wenn sie in der Liste steht. Eine Hybridanlage aus Gaskessel und Wärmepumpe ist laut FAQ nicht förderfähig, weil weiter fossil geheizt würde.

Warmwasser-Wärmepumpe

Eine Brauchwasser-Wärmepumpe allein wird nicht gefördert. Ist sie Teil eines förderfähigen Heizungstauschs und enthält die Anlage einen Warmwasserspeicher, können ihre Kosten berücksichtigt werden.

Erdwärme und Grundwasser

Für Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit neuer Sonde oder neuem Brunnen kommen € 5.000 Bohrbonus zur Pauschale dazu. Die Bohrung braucht je nach Bundesland eine wasserrechtliche Anzeige oder Bewilligung, das sollte der Fachbetrieb früh klären.

Fernwärme in Reichweite

Ist ein Fernwärmeanschluss technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, hat er beim Bund Vorrang. Fragen Sie vor der Planung bei Gemeinde oder Netzbetreiber nach.

Erste Runde, Neuauflage, Runde 2027: der Unterschied

  • Erste Runde 2026: bis zu € 7.500 für die Wärmepumpe, höchstens 30 % der Kosten. Die Mittel waren im Juli ausgeschöpft, die Runde ist geschlossen.
  • Neuauflage 2026: € 5.000 Pauschale, Registrierung von 2. November bis 31. Dezember 2026, Leistungen ab 7. Oktober 2026.
  • Runde 2027: Start am 4. Jänner 2027, Vorregistrierung entfällt, Antrag vor der Umsetzung. Für den Kesseltausch sind 2027 laut Presseaussendung € 179 Mio. vorgesehen. Die endgültigen Infoblätter sollen im Dezember 2026 kommen.

Kesseltausch und Landesförderung

Laut FAQ des Bundes ist eine Landesförderung grundsätzlich zusätzlich möglich, wenn das jeweilige Land mitspielt. Alle Förderungen werden insgesamt höchstens bis zur Höhe der Investitionskosten gewährt. Zwei Beispiele aus unseren Länderseiten: Vorarlberg erklärt seine Heizungstausch-Förderung ausdrücklich als kombinierbar mit dem Kesseltausch, im Burgenland läuft 2026 eine Sonderförderaktion für den Umstieg von fossil auf alternativ. Details unter Förderung Vorarlberg und Förderung Burgenland.

Kein Kessel, sondern eine alte Wärmepumpe? Dann greift der Kesseltausch nicht. Was in diesem Fall möglich ist, steht unter Wärmepumpe austauschen: Förderung. Zur Übersicht aller Prüflisten geht es zur Startseite.
FAQ

Fragen zur Kesseltausch-Förderung

Wie hoch ist die Kesseltausch-Förderung für eine Wärmepumpe?

In der Neuauflage 2026 zahlt der Bund für die Wärmepumpe eine Pauschale von € 5.000. Dazu können ein Bohrbonus von € 5.000 und ein Solarbonus von € 2.500 kommen. Für einen Fernwärmeanschluss sind es laut Presseaussendung € 4.000, für eine Holzheizung € 6.000 (Stand Oktober 2026).

Kann ich den Gaskessel als Reserve behalten?

Nicht mit Bundesförderung. Gefördert wird nur ein Zentralheizungssystem mit wassergeführter Wärmeverteilung je Standort, und Gas-Wärmepumpen-Hybride schließt die FAQ ausdrücklich von der Förderung aus.

Gilt die Kesseltausch-Förderung auch für Mehrparteienhäuser?

Die Neuauflage 2026, die auf dieser Seite beschrieben ist, gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser. Ob und wie andere Gebäude gefördert werden, prüfen Sie in den aktuellen Unterlagen der Sanierungsoffensive.

Öl- oder Gaskessel tauschen

Bis zu drei Fachbetriebe aus Ihrer Region prüfen die Bedingungen des Kesseltauschs bei Ihnen vor Ort und erstellen ein Angebot. Kostenlos und unverbindlich.

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