Bund: nein
Der Kesseltausch setzt eine fossile Altheizung oder eine Stromdirektheizung voraus. Eine bestehende Wärmepumpe erfüllt das nicht.
Die erste Wärmepumpe kommt in die Jahre. Was beim Erneuern gefördert wird, was nicht, und welche Punkte Sie vor dem Tausch abhaken sollten.
Wer eine alte Wärmepumpe gegen eine neue tauscht, bekommt keine Bundesförderung, weil der Kesseltausch nur den Ersatz von Öl, Gas, Kohle oder Stromdirektheizungen fördert. Eine Ausnahme auf Landesebene ist die Steiermark: Sie zahlt 2026 höchstens € 1.500 für den Tausch alter erneuerbarer Heizungen ab 15 Jahren.
Das überrascht viele, die früh auf die Wärmepumpe gesetzt haben. Die Logik der Förderprogramme ist aber eindeutig: Geld gibt es für den Umstieg weg von fossiler Energie. Wer schon erneuerbar heizt, ist aus Sicht des Bundes am Ziel. Einzelne Länder haben eigene Programme, etwa die Steiermark.
Was wir für den Ersatz einer bestehenden Wärmepumpe in den offiziellen Unterlagen gefunden haben. Stand Oktober 2026.
Der Kesseltausch setzt eine fossile Altheizung oder eine Stromdirektheizung voraus. Eine bestehende Wärmepumpe erfüllt das nicht.
Richtlinie 2026 für den Tausch erneuerbarer Heizungen ab 15 Jahren: Wärmepumpe max. € 1.500, höchstens 30 %, bei Kältemittel-GWP 150 bis 750 max. € 1.200. Anträge 1. Februar bis 31. Dezember 2026.
Ob Landesprogramme zum Heizungstausch auch den Ersatz einer alten Wärmepumpe abdecken, geht aus unseren Quellen nicht eindeutig hervor. Fragen Sie beim Land nach.
Bevor Sie über Förderung nachdenken, klären Sie, ob sich der Tausch überhaupt lohnt. Diese Punkte helfen bei der Entscheidung:
Der Kältemittel-Punkt wird oft unterschätzt. Nach der EU-F-Gase-Verordnung ist seit 1. Jänner 2026 die Wartung mit frischem Kältemittel verboten, dessen GWP über 2.500 liegt. Ältere Anlagen mit solchen Kältemitteln werden dadurch teurer im Unterhalt. Ein Fachbetrieb mit Kälteschein kann Ihnen sagen, was in Ihrem Gerät steckt.
Wer jetzt tauscht, kauft für viele Jahre. Die F-Gase-Verordnung schränkt das Inverkehrbringen neuer Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln schrittweise ein. Ab 1. Jänner 2027 betrifft das zum Beispiel Monoblock- und Luft-Wasser-Split-Geräte bis 12 kW, sobald das Kältemittel einen GWP ab 150 hat (aus Sicherheitsgründen sind Ausnahmen bis GWP 750 möglich). Ab 2032 und 2035 folgen weitere Stufen für alle fluorierten Kältemittel in kleinen Geräten.
Für die Förderung zählt das Kältemittel ebenfalls: Die Steiermark senkt ihre Obergrenze bei einem GWP zwischen 150 und 750 auf € 1.200, der Bund kürzt beim Kesseltausch in diesem Bereich bei Luft-Wasser-Wärmepumpen um 20 %. Ein Gerät mit natürlichem Kältemittel wie R290 (Propan) liegt deutlich darunter.
Bosch Österreich nennt als Gerätepreise ohne Installation ca. € 14.000 bis 15.000 für eine Luft-Wasser-Split-Wärmepumpe und für ein Monoblock-Gerät ca. € 18.000 bis 19.000. Beim Austausch sind Wärmequelle, Heizkörper und Verrohrung oft schon vorhanden. Wie viel davon weiterverwendet werden kann, zeigt erst die Besichtigung. Stand Oktober 2026.
Vom Bund nicht, denn der Kesseltausch fördert nur den Ersatz fossiler Heizungen und von Stromdirektheizungen. Die Steiermark fördert 2026 den Tausch alter erneuerbarer Heizungen, die mindestens 15 Jahre alt sind, mit höchstens € 1.500. In anderen Ländern sollten Sie die aktuellen Konditionen beim Land prüfen (Stand Oktober 2026).
Das hängt vom Zustand, von den Reparaturkosten und von der Effizienz des alten Geräts ab. Neuere Geräte arbeiten oft mit Kältemitteln mit niedrigem GWP, die auch bei Förderungen eine Rolle spielen. Ein Fachbetrieb kann die Jahresarbeitszahl der alten Anlage auswerten und mit einem neuen Gerät vergleichen.
Die Verbote der EU-F-Gase-Verordnung betreffen das Inverkehrbringen neuer Geräte. Für die Wartung gilt aber seit 1. Jänner 2026 ein Verbot von frischem Kältemittel mit einem GWP über 2.500. Lassen Sie prüfen, welches Kältemittel Ihre Anlage hat.
Ein Fachbetrieb aus Ihrer Region prüft Ihre bestehende Anlage und erstellt ein Angebot für ein neues Gerät. Bis zu drei Angebote, kostenlos und unverbindlich.