Förderung Wärmepumpe im Neubau: was in Österreich gilt
Im Neubau ist die Wärmepumpe fast Standard, gefördert wird sie aber selten. Hier sehen Sie, welche Programme ausscheiden und wo es dennoch einen Zuschuss gibt.
Wird eine Wärmepumpe im Neubau gefördert?
Meist nicht. Die Bundesförderung Kesseltausch und die meisten Landesprogramme fördern den Ersatz einer alten, fossilen Heizung, und den gibt es im Neubau nicht. Eine Ausnahme ist Tirol: Die Impulsförderung des Landes gilt für Neu-, Zu- und Umbauten mit € 3.000 für Erdwärme- oder Grundwasser-Wärmepumpen und € 700 für Luft-Wärmepumpen.
Dazu kommt eine rechtliche Vorgabe: Seit 29. Februar 2024 ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Kraft. Es verbietet in neuen Gebäuden Wärmeerzeuger, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, auch Gas. Für Bauherren ist die Wärmepumpe damit eine der naheliegenden Lösungen.
Programme und Neubau im Überblick
Was die offiziellen Unterlagen zum Neubau sagen. Stand Oktober 2026.
| Programm | Neubau? | Warum |
|---|---|---|
| Bund, Kesseltausch | nein | gefördert wird der Ersatz einer fossilen Heizung oder Stromdirektheizung |
| Land Tirol, Impulsförderung | ja | € 3.000 Erdwärme oder Grundwasser, € 700 Luft, auch für Neu-, Zu- und Umbau, einkommensunabhängig |
| Land Salzburg, Heizungsförderung | nein | Neubau ist in der Richtlinie ausgenommen |
| Land Oberösterreich | nein | nur bestehende Wohnhäuser mit höchstens zwei Wohnungen |
| Land Burgenland, Sonderförderaktion | nein | gefördert wird der Umstieg von fossil auf alternativ |
| Andere Länder | prüfen | Wohnbauförderungen für den Neubau unterscheiden sich, aktuelle Konditionen beim Land prüfen |
Die Laufzeit der Tiroler Impulsförderung wurde verlängert, ein Enddatum nennt die Landesseite nicht. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Bedingungen.
Was Bauherren statt Förderung beachten sollten
Weil der Zuschuss im Neubau meist fehlt, kommt es umso mehr auf die Planung an. Eine gut ausgelegte Wärmepumpe spart über die Jahre mehr Geld, als viele Förderungen bringen. Diese Punkte gehören auf Ihre Liste:
Heizlast berechnen statt schätzen
Die Heizlast wird nach ÖNORM EN 12831 bzw. ÖNORM H 7500-3 berechnet. Eine zu große Wärmepumpe kostet mehr, arbeitet weniger effizient und kann kürzer halten. Im Neubau liegen die Planungsdaten meist ohnehin vor, die Berechnung ist also gut machbar.
Niedrige Vorlauftemperatur einplanen
Fußbodenheizung oder großzügige Flächenheizungen erlauben eine niedrige Vorlauftemperatur. Je niedriger sie ist, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Klären Sie das mit dem Planer, bevor der Estrich kommt. Später lässt sich an der Wärmeverteilung nur noch mit großem Aufwand etwas ändern.
Betriebskosten realistisch ansetzen
Bosch Österreich rechnet für einen Neubau mit 120 m² und 10.000 kWh Wärmebedarf bei 25 Cent je kWh Strom mit ca. € 714 pro Jahr für eine Luft-Wärmepumpe und ca. € 625 für eine Erdwärmepumpe. Ihr tatsächlicher Wert hängt vom Stromtarif und vom Haus ab.
Warmwasser mitplanen
Im Neubau übernimmt die Wärmepumpe meist auch das Warmwasser. Die Größe des Speichers und der Platz im Technikraum gehören deshalb in die erste Planungsrunde. Wer eine Photovoltaikanlage plant, kann die Warmwasserbereitung in die sonnigen Stunden legen und so mehr eigenen Strom nutzen.
Fernwärme und Bebauungsplan prüfen
In manchen Gebieten gibt es Fernwärme oder Vorgaben der Gemeinde. Fragen Sie beim Bauamt nach, bevor Sie sich festlegen. Für Erdwärme oder Grundwasser braucht es zusätzlich eine wasserrechtliche Anzeige oder Bewilligung.
Neubau, Zubau oder Sanierung?
Die Grenze ist nicht immer eindeutig. Wer ein bestehendes Haus erweitert und dabei die alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, ist kein Neubau-Fall: Dann gelten die Regeln für den Heizungstausch. Die Prüfliste dafür steht unter Heizkesseltausch Förderung. Läuft im Haus schon eine ältere Wärmepumpe, lesen Sie Wärmepumpe austauschen.
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