Förderung Wärmepumpe Vorarlberg: Beträge und Fristen 2026
Die Heizungstausch-Förderung des Landes zum Abhaken: was es je Wärmepumpentyp gibt, wann der Bonus greift und wie Sie den Bund dazunehmen.
Wie fördert Vorarlberg die Wärmepumpe?
Das Land Vorarlberg zahlt im Eigenheim € 2.000 für eine Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe und € 1.000 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Wird dabei eine fossile Heizung oder eine Elektrodirektheizung ersetzt, kommen € 1.000 Bonus dazu. Insgesamt höchstens 25 % der Kosten. Die Förderung ist einkommensunabhängig und mit dem Kesseltausch des Bundes kombinierbar.
Grundlage ist die Richtlinie Heizungstausch 2026, die von 1. Jänner bis 31. Dezember 2026 gilt. Die Beträge stammen aus dem Landesinfoblatt mit Stand Dezember 2025, das unter anderem über die Stadt Hohenems veröffentlicht ist.
Land und Bund zusammen: was möglich ist
Höchstbeträge beim Ersatz einer fossilen Heizung im Eigenheim. Stand Oktober 2026.
| Wärmepumpe | Land Vorarlberg | Bonus Land | Bund |
|---|---|---|---|
| Luft-Wasser | € 1.000 | + € 1.000 | € 5.000 |
| Sole-Wasser mit neuer Sonde | € 2.000 | + € 1.000 | € 5.000 + € 5.000 Bohrbonus |
| Wasser-Wasser mit neuem Brunnen | € 2.000 | + € 1.000 | € 5.000 + € 5.000 Bohrbonus |
Landesförderung höchstens 25 % der Kosten. Beim Bund kommt für eine thermische Solaranlage ab 6 m² ein Solarbonus von € 2.500 dazu, Luft-Wasser-Geräte mit Kältemittel-GWP zwischen 150 und 750 erhalten 20 % weniger. Mehr als die Investitionskosten gibt es in Summe nicht.
Prüfliste für die Vorarlberger Förderung
- Die Wärmepumpe ersetzt eine Heizung im Eigenheim, und der Antrag fällt in die Richtlinie Heizungstausch 2026.
- Für den Bonus: Die alte Heizung lief mit fossiler Energie oder war eine Elektrodirektheizung.
- Der Antrag wird binnen sechs Monaten nach Inbetriebnahme gestellt, spätestens am 31. Dezember 2026.
- Die Landesförderung bleibt bei höchstens 25 % der Kosten.
- Für den Bund: Registrierung in der Neuauflage zwischen 2. November und 31. Dezember 2026.
Die Frist zum Jahresende im Blick
Die Vorarlberger Richtlinie läuft bis 31. Dezember 2026, und das ist auch der späteste Termin für den Antrag beim Land. Wer die Wärmepumpe erst im Dezember in Betrieb nimmt, hat also keine sechs Monate Zeit, sondern nur bis Jahresende. Wie die Landesförderung 2027 aussieht, war bei Redaktionsschluss nicht veröffentlicht. Beim Bund startet die Runde 2027 am 4. Jänner 2027; der Antrag ist dann schon vor der Umsetzung fällig.
Typische Fragen aus Vorarlberger Haushalten
Luft oder Erdwärme?
Vorarlberg fördert Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit dem doppelten Grundbetrag. Beim Bund kommt der Bohrbonus dazu. Die Bohrung selbst kostet aber deutlich mehr als die Aufstellung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, und für Sonde oder Brunnen braucht es eine wasserrechtliche Abwicklung. Ein Fachbetrieb kann beide Varianten mit Förderung gegenrechnen.
Gilt das auch für den Tausch einer alten Wärmepumpe?
Der Bonus setzt den Ersatz einer fossilen Heizung oder Elektrodirektheizung voraus. Ob der Grundbetrag auch beim Ersatz einer bestehenden Wärmepumpe gewährt wird, geht aus unseren Quellen nicht eindeutig hervor. Fragen Sie beim Land nach. Mehr zum Thema unter Wärmepumpe austauschen: Förderung.
Brauche ich vor dem Antrag eine Energieberatung?
Der Bund verlangt für seine Förderung ein Energieberatungsprotokoll. Ob das Land Vorarlberg für seinen Zuschuss zusätzliche Nachweise verlangt, steht in der aktuellen Richtlinie. Eine Beratung lohnt sich ohnehin, weil sie klärt, ob die Heizkörper mit niedriger Vorlauftemperatur auskommen.
Wie läuft das mit dem Bund?
Die Prüfliste für den Kesseltausch des Bundes finden Sie unter Heizkesseltausch Förderung. Den Gesamtüberblick über alle Förderfälle bietet die Startseite.
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