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Bundesland Burgenland, Stand Oktober 2026

Förderung Wärmepumpe Burgenland: Heizungstausch 2026

Die Sonderförderaktion des Landes als Prüfliste: wer sie bekommt, wie viel es gibt und wie sie sich zur Bundesförderung verhält.

Was zahlt das Burgenland für die Wärmepumpe?

Das Land Burgenland fördert 2026 den Umstieg von einer fossilen auf eine alternative Heizung, darunter die Wärmepumpe, mit 30 % der Kosten, höchstens € 2.000. Die Sonderförderaktion läuft von 1. Jänner bis 31. Dezember 2026 und gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser im Eigentum.

Ein Sozialbonus ist laut Infoblatt des Landes möglich. Wie hoch er ausfällt, konnten wir in der offiziellen Unterlage nicht eindeutig nachvollziehen. Fragen Sie dazu bei der Wohnbauförderung des Landes nach, wenn Ihr Haushaltseinkommen niedrig ist.

Prüfliste

Voraussetzungen der Sonderförderaktion

Diese Punkte sollten Sie abhaken können, bevor Sie einreichen. Stand Oktober 2026.

Gebäude im Eigentum

Gefördert werden Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser, die Ihnen gehören. Mieter sind über diese Aktion nicht antragsberechtigt.

Fossil wird ersetzt

Die alte Heizung läuft mit fossiler Energie und wird durch ein alternatives System ersetzt. Die Wärmepumpe zählt ausdrücklich dazu.

30 %, höchstens € 2.000

Das Land übernimmt einen Anteil der Kosten, gedeckelt bei € 2.000. Bei teureren Anlagen greift die Obergrenze.

Frist im Blick

Antrag spätestens zwölf Monate nach der Rechnung, und innerhalb der Aktion von 1. Jänner bis 31. Dezember 2026.

Bund und Burgenland gemeinsam: ein Rechenbeispiel

Für den Tausch einer fossilen Heizung zahlt der Bund in der Neuauflage 2026 eine Pauschale von € 5.000, Registrierung von 2. November bis 31. Dezember 2026. Eine zusätzliche Landesförderung schließt der Bund grundsätzlich nicht aus, sofern das Land zustimmt und alle Förderungen zusammen nicht über den Investitionskosten liegen.

Position (eigene Rechnung)Betrag
Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Installation, Richtwert Klima- und Energiefonds€ 23.000
30 % davon wären € 6.900, gedeckelt auf€ 2.000
Bundespauschale Neuauflage 2026€ 5.000
Eigenanteil, falls beide gewährt werden€ 16.000

Das Beispiel zeigt: Bei üblichen Anlagenkosten ist fast immer die Obergrenze von € 2.000 maßgeblich. Ob das Land die Kombination mit der Bundesförderung zulässt und welche Nachweise es dafür verlangt, klären Sie vor dem Antrag mit der Landesstelle. Stand Oktober 2026.

Ablauf im Burgenland: die Reihenfolge

  1. Energieberatung vereinbaren, deren Protokoll der Bund sehen will.
  2. Angebote einholen und prüfen, ob Gerät und Kältemittel die Bedingungen des Bundes erfüllen.
  3. Für die Neuauflage beim Bund registrieren, zwischen 2. November und 31. Dezember 2026.
  4. Wärmepumpe einbauen lassen, alte Heizung ausbauen.
  5. Endabrechnung beim Bund einreichen und den Landesantrag spätestens zwölf Monate nach der Rechnung stellen.

Die vollständige Prüfliste zum Bundesprogramm steht unter Heizkesseltausch Förderung. Wer im Burgenland neu baut, findet die Lage unter Förderung Wärmepumpe Neubau, denn die Sonderförderaktion zielt auf den Umstieg und nicht auf neue Häuser.

Erdwärme im Burgenland

Für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Tiefenbohrung gibt es beim Bund € 5.000 Bohrbonus zusätzlich. Die Bohrung braucht eine wasserrechtliche Abwicklung. Das Land Burgenland stellt dafür eigene Einreichunterlagen für Erdwärmesonden bereit, die der Fachbetrieb oder das Bohrunternehmen mit Ihnen vorbereitet.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich ist das aktuelle Infoblatt des Landes Burgenland. Den Gesamtüberblick finden Sie auf der Startseite mit Förder-Checkliste.
FAQ

Fragen zur Förderung im Burgenland

Wie viel zahlt das Burgenland für eine Wärmepumpe?

Im Rahmen der Sonderförderaktion Heizungstausch 2026 übernimmt das Land 30 % der Kosten, höchstens € 2.000, wenn eine fossile Heizung durch ein alternatives System wie eine Wärmepumpe ersetzt wird. Ein Sozialbonus ist laut Infoblatt möglich (Stand Oktober 2026).

Bis wann muss ich im Burgenland einreichen?

Die Aktion läuft von 1. Jänner bis 31. Dezember 2026. Der Antrag muss spätestens zwölf Monate nach dem Rechnungsdatum gestellt werden. Bewahren Sie die Rechnungen deshalb gut auf und notieren Sie sich das Datum.

Kann ich im Burgenland auch die Bundesförderung bekommen?

Das Bundesprogramm Kesseltausch steht in allen Bundesländern offen, also auch im Burgenland, und der Bund lässt eine Kombination mit Landesförderungen grundsätzlich zu. Ob das Land die Kombination in seinem Programm zulässt und welche Nachweise es dafür verlangt, klären Sie vor dem Antrag mit der Landesstelle.

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